Notfallordner für Augenoptiker
Notfallordner für Augenoptiker
Augenoptiker sind Optiker, die auf das Anfertigen und Anpassen von Sehhilfen – in der Regel Brillen und Kontaktlinsen – sowie auf das Einarbeiten der Brillengläser in Brillenfassungen spezialisiert sind.
Im Augenoptikerhandwerk besteht Meisterzwang, wenn man einen Betrieb führen und Lehrlinge ausbilden möchte. Die Meisterprüfung kann jeder ablegen, der die Gesellenprüfung zum Augenoptiker bestanden hat.
Gerade beim Augenoptiker ergeben sich umfangreiche Fragen, die auch im "Notfallordner für Augenoptiker" behandelt werden.
Hier einige kurze Beispiele:
Was passiert, wenn der Augenoptiker geschäftsunfähig wird?
Welche Vorsorge braucht ein Augenoptiker?
Was passiert mit dem Betrieb, wenn der Augenoptiker stirbt?
Was muss ich beachten, wenn ich minderjährige Kinder habe?
Welches Notfallmanagement brauche ich als Augenoptikermeister?
Was passiert mit den Angestellten, wenn ein Augenoptikermeister geschäftsunfähig wird?
Können meine Angehörigen den Betrieb des Augenoptikers einfach verkaufen oder verpachten?
Wir kann ich das Rating meines Augenoptikerbetriebs durch den Notfallordner verbessern?
Welche Punkte muss ich als Arbeitgeber (Augenoptikerbetrieb) in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung besonders beachten?
Der Notfallordner für selbstständige Augenoptiker das Grundwerk und das Zusatzpaket
Der Notfallordner für selbstständige Augenoptiker das Grundwerk und das Zusatzpaket
WICHTIG: Bitte teilen Sie uns in der Bestellung den Namen des selbstständigen Augenoptikers mit, sofern diese Person nicht mit dem Besteller identisch ist. Das Zusatzpaket wird mit einem individuellen Wasserzeichen gefertigt und kann nur für diese Person genutzt werden. Das Zusatzpaket wird mit einem individuellen Wasserzeichen gefertigt und kann nur für diese Person genutzt werden.