Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker
Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker
Zulassungspflichtige Handwerker haben bei der Notfallvorsorge einige Punkte besonders zu beachten. So müssen bei Geschäftsunfähigkeit oder bei Tod des Handwerksmeisters Vertretungsrechte oder bei Betriebsschließung auch eine Vorsorgeregelung für die Mitarbeiter und Lehrlinge beachtet werden.
Aus diesem Grund gibt es auch für alle zulassungspflichtigen Handerwerksbetriebe - je Handwerksberuf - einen speziellen Notfallordner.
Wenn Sie den Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker bestellen möchten, klicken Sie hier.
Die Zusatzpakete sind nur jeweils mit einem Grundwerk bestellbar. Weitere Informationen finden Sie im hier.
Bitte geben Sie bei der Bestellung den Namen der Person an, die das Zusatzpaket nutzen möchte. Das Zusatzpaket wird mit dem Namen als Wasserzeichen versehen.
Wer gehört zu zulassungspflichtigen Handwerkern
Die zulassungspflichtigen Handwerker sind in der Handwerksordnung - Anlage A - aufgeführt.
Hinsgesamt sind dort 41 Gewerbe genannt.
Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker
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