Notfallordner für Gesundheitsberufe

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Notfallordner für Gesundheitsberufe

Für Selbstständige und Unternehmer ist eine vielfältige und auch unterschiedliche Notfallvorsorge notwendig, denn nicht alle Unternehmen haben die gleichen gesetzlichen Vorgaben.

Insbesondere bei den Gesundheitsberufen sind zusätzliche Voraussetzungen zu beachten.

Aus diesem Grund haben wir für die Gesundheitsberufe eigenständige Notfallordner entwickelt, die sich auch innnerhalb der Gesundheitsberufe unterscheiden.
Die Zusatzpakete sind nur jeweils mit einem Grundwerk bestellbar. Weitere Informationen finden Sie im hier.

Bitte geben Sie bei der Bestellung den Namen der Person an, die das Zusatzpaket nutzen möchte. Das Zusatzpaket wird mit dem Namen als Wasserzeichen versehen.

Notfallordner für selbstständige Gesundheitsberufe

  • Grundwerk Notfallordner

    Grundwerk Notfallordner (Ergänzung durch Zusatzpaket) für Ärzte oder als "Notfallordner für Privatpersonen" mit über 140 Seiten

    28,50 €

    (Inkl. 19 % USt. zzgl. Versand)

  • Notfallordner Apotheker

    Notfallordner für Apotheker Dieser spezielle Notfallordner bietet für Apotheker eine Übersicht, bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall. Angehörige, Betreuer finden alle wichtigen Unterlagen in einer Komplettübersicht. Als Apotheker haben Sie die Möglichkeit durch entsprechende Hinweise, Checklisten und Tipps die richtige Vorsorge zu treffen. Der Notfallordner ist eine ideale Dokumentation mit vielen: - Tipps - Checklisten - und Vordrucken. Der Notfallordner enthält auch ein Muster einer Generalvollmacht mit wertvollen Hinweisen. (ca. 140 Seiten in 15 Register) - Formularen/Vordrucken - Mustertexte - Formulare zum Ausfüllen - und viele Tipps Tipps zu den unterschiedlichen Bereichen: - Geschäftsunfähigkeit - Vollmachten - Sorgerechtsverfügung - Betreuungsvollmacht - Patientenverfügung - Organspende - Erbrecht und Erbschaftsteuer - Schenkungen und Vermögensübertragung - Bestattungsvorsorge - ausführliche Erläuterungen zu allen Punkten - Formulare zum Ausfüllen - ausreichend Platz für die Unterbringung der entsprechenden Dokumente (z.B. Heirats- Geburtsurkunde, Familienstammbuch) ORDNERAUSFÜHRUNG - Stabiles Register für die Unterteilung - Hebelmechanik mit Druckniederhalter - Format: DIN A4 - Farbe: weiss - Rückenbreite: 80mm - Außentaschen: 3 - Material: PP-kaschierter Karton

    43,00 €

    (Inkl. 19 % USt. zzgl. Versand)

  • Notfallordner Arzt

    Notfallordner für Ärzte 42 € ca. 160 Seiten Spezialinformaion Der Notfallordner wird postalisch versendet. Der Notfallordner für Ärzte umfasst das Grundwerk sowie Spezialinformationen für Selbsts...

    43,00 €

    (Inkl. 19 % USt. zzgl. Versand)

  • Notfallordner Zahnärzte

    Notfallordner für Zahnarzt 42 € ca. 160 Seiten Spezialinformaion Der Notfallordner wird postalisch versendet. Der Notfallordner für Zahnärzte umfasst das Grundwerk sowie Spezialinformationen. Wi...

    43,00 €

    (Inkl. 19 % USt. zzgl. Versand)

  • Flyer für Patienten

    Sonderblatt für Ärzte, insbesondere Kinderärzte Als Arzt erleben Sie es tagtäglich, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und speziell eine für Kinderärzte eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder ist. Sind Ihre Patienten noch mehr geschäftsfähig, dann müssen auch Angehörige (Eltern, Partner, Kinder) eine Betreuungsverfügung beantragen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Die Betreuungsverfügung erhält dann die Person, die anschließend ausschließlich alles regeln darf. Immer wieder wird eine Betreuung durch das Betreuungsgericht an einen beruflichen Betreuer erteilt, so dass Angehörige für den zu betreuenden nichts mehr ausüben dürfen. Vorhandene Kontenvollmachten sind dann wertlos, da der Berufsbetreuer neue Konto eröffnet und das Vermögen treuhänderisch verwaltet. Selbst wenn das Betreuungsgericht einen nahen Angehörigen als Betreuer festlegt, bestehen häufig Probleme für den Angehörigen, da Es sich dem Betreuungsgesetz um ein so genanntes Artikelgesetz handelt. Es wurden mehrere andere Gesetze durch dieses Gesetz geändert. Insgesamt wurden rund 300 Paragrafen in etwa 50 Gesetzen verändert. Für einen Laien oft nicht nachvollziehbar. So können für die Angehörigen Haftungen entstehen, selbst bei der Betreuung des Ehepartners. Vorbeugen kann man - wenn 100%iges Vertrauen besteht - durch eine Vorsorgevollmacht. In diesem Zusammenhang kann von Ärzten auch die IGEL-Leistung für die Patientenverfügung entstehen. Für Kinderärzte besonders wichtig: Wenn die Eltern nicht mehr geschäftsfähig oder verstorben sind wird die Betreuung des Kindes und auch die Vermögensbetreuung der Kinder durch das Vormundschaftsgericht geregelt. Sofern die Erziehungsberechtigten mit einer Sorgerechtsverfügung vorgesorgt haben, muss das Vormundschaft bei der Entscheidung: " Wo das Kind betreut wird " Wer das Vermögen des Kindes verwalten darf berücksichtigen. Sofern Sie einen Flyer in Ihrer Praxis auslegen möchten, können Sie durch das nachfolgende Formular gerne kostenfrei Informationsmaterial zum Auslegen in Ihrer Praxis bestellen. Senden Sie dieses Formular einfach per Fax an uns. Gerne können Sie die Bestellung auch über unsere Internetseite vornehmen oder das Formular per Post an uns senden. Herzlichen Dank im Namen Ihrer Patienten.

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Sonderblatt für Ärzte, insbesondere Kinderärzte

Als Arzt – insbesondere auch als Kinderarzt - erleben Sie es tagtäglich, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung ist. Kinderärzte erleben dies in Zusammenhang mit einer Sorgerechtsverfügung, wenn die Kinder noch minderjährig sind.

Sind Ihre Patienten nicht mehr geschäftsfähig, dann müssen die Angehörigen (Eltern, Partner, Kinder) eine Betreuungsverfügung beantragen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist.

Die Betreuungsverfügung erhält die Person, die ausschließlich alles regeln darf. Immer wieder wird eine Betreuung durch das Betreuungsgericht an einen beruflichen Betreuer vergeben, so dass Angehörige für den zu Betreuenden nichts regeln dürfen.

Vorhandene Kontenvollmachten sind dann wertlos, da der Berufsbetreuer neue Konten eröffnet und das Vermögen treuhänderisch verwaltet.

Selbst wenn das Betreuungsgericht einen nahen Angehörigen als Betreuer festlegt, bestehen häufig Probleme für den Angehörigen, denn als Betreuer muss man das Betreuungsgesetz beachten.

Das Betreuungsgesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Innerhalb des Betreuungsgesetzes wurden mehrere andere Gesetze geändert. Insgesamt wurden rund 300 Paragrafen in etwa 50 Gesetzen verändert. Für einen Laien oft nicht nachvollziehbar. So können für die Angehörigen Haftungen entstehen, selbst bei der Betreuung des Ehepartners.

Vorbeugen kann man – wenn 100%iges Vertrauen besteht – durch eine Vorsorgevollmacht. In diesem Zusammenhang können Ärzte die Information über die Patientenverfügung als IGEL-Leistung abrechnen.

Für Kinderärzte besonders wichtig:

Wenn die Eltern nicht mehr geschäftsfähig oder verstorben sind, wird die Betreuung eines minderjährigen Kindes - sowie die Vermögensbetreuung der Kinder - durch das Vormundschaftsgericht geregelt.

Sofern die Erziehungsberechtigten mit einer Sorgerechtsverfügung vorgesorgt haben, muss das Vormundschaft die Entscheidungen der Eltern, beispielsweise:wo das Kind betreut wird

wer das Vermögen des Kindes verwalten darfberücksichtigen.

Gerne können Sie kostenfrei mit dem nachfolgenden Formular Informationsmaterial für die Auslegung in Ihrer Praxis bestellen. Senden Sie dieses Formular einfach per Fax an uns. Ebenso können Sie die Bestellung auch über unsere Internetseite vornehmen oder das Formular per Post an uns senden.

Herzlichen Dank im Namen Ihrer Patienten.

Die Fax-Anforderung bzw. Briefanforderung können Sie hier downloaden

Gerne können Sie auch als Arztpraxis das nachfolgende Kontoaktformular zur Anforderung der Flyer nutzen.

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