Notfallordner - Spezialversion Handwerker
Notfallordner Handwerker
Bei einem Handwerksbetrieb ist die Vorsorge abhängig von der Handwerksgruppe und Unternehmensform
Darüber hinaus sollte für jede Person ein eigener Notfallordner vorhanden sein. Dies macht den Überblick z. B. bei Geschäftsunfähigkeit, im Pflegefall oder im Todesfall erheblich einfacher.
Es muss nicht nur zwischen zulassungspflichtigem Handwerk und zulassungsfreiem Handwerk differenziert werden, sondern innerhalb der zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe nach der Branche.
ebenso sollte bei der Bestellung angegeben werden, ob es sich um eine Personenfirma handelt oder um eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG).
Dies machen die nachfolgenden Beispiele deutlich.
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Notfallordner zulassungsfreie Handwerker
Zulassungsfreie Handwerker müssen nicht spezielle Formen bei der Vertretung beachten. Die Regelung "Altgesellenregelung" spielt hierbei keine Rolle. Allerdings sind ggf. DIN-Vorschriften zu beachten.
Ebenso ist zwischen den Unternehmensformen zu unterscheiden.
Geben Sie bei der Bestellung an, um welche Unternehmensform (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft-z.B.: GmbH, UG) es sich bei Ihrem Unternehmen handelt.
Notfallordner zulassungspflichtige Handwerker
Die Handwerkerverordnung unterscheidet die zulassungsfreien von den zulassungspflichtige Handwerker (41 unterschiedliche Gruppen). Sie ergeben sich aus der Anlage A.
auch bei den einzelnen zulassungspflichtigen Handwerkern gibt es Unterschiede in der Vorsorge, bei Geschäftsvertretungen oder auch im Todesfall.
So gilt zwar die sog. Altgesellenvertretung, allerdings nicht bei allen zulassungspflichtigen Handerkern.