Der Ratgeber
Wann benötige ich welche Papiere?
Hier haben wir einige Tipps - je nach persönlicher Lebenssituation zusammengefasst, denn nicht jeder mensch braucht die gleiche Vorsorge.
Tipps für Alleinstehende
Bereich |
Empfehlung |
TIPP: |
---|---|---|
Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht |
- Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen |
Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. |
Betreuungsverfügung |
Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden. |
Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen. |
Patientenverfügung |
Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird. |
Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/). |
Haustierverfügung |
Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten: |
Tipps für Alleinerziehende
Bereich |
Empfehlung |
TIPP: |
---|---|---|
Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern |
Sehr wichtig! Halten Sie in einer Sorgerechtsverfügung fest, wer Ihr Kind betreuen soll. Dieser Wunsch wird bei der Festlegung durch das Vormundschaftsgericht in der Regel berücksichtigt. |
TIPP: Nutzen Sie unsere Checkliste bei diesen Überlegungen. Hierbei geht um z. B.: um folgende Punkte: |
Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht |
- Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen |
Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. |
Betreuungsverfügung |
Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden. |
Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen. |
Patientenverfügung |
Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird. |
Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/). |
Haustierverfügung |
Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten: |