Was ist .... ?
Was ist.....
In dieser Rubrik werden einzelne Fachbegriffe erläutert. Hierdurch wollen wir die wesentlichen Grundbegriffe erläutern.
Was ist eine Generalvollmacht?
Was ist eine #Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen.
Eine Person, die im Besitz der Generalvollmacht ist, wird Generalbevollmächtigter bzw. Generalbevollmächtigte genannt.
Durch die Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber in allen rechtlichen Bereichen vertreten. Bevollmächtigte sind somit die Stellvertreter.
Eine Vollmacht kann ab Volljährigkeit erstellt werden, um eine Betreuung durch ein Betreuungsgericht zu verhindern. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Geschäftsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall eintritt.
Eine Generalvollmacht muss nicht unbedingt in jedem Fall durch den Notar beurkundet werden. Sie kann auch selbst verfasst werden, wobei dann empfehlenswert ist:
- die Geschäftsfähigkeit durch einen Arzt bestätigen zu lassen
- und die Unterschrift beglaubigen zu lassen.
Dies spart Gebühren für die Beglaubigung.
Beispiel für Beglaubigungskosten (Stand: 2015):
Arztbeglaubigung | ca. 20 € |
Unterschrifts-beglaubigung bei Behörden | ca. 10 € |
Bundesnotarkammer | Gebühr für Internet-Meldungen durch Privatpersonen grund-sätzlich 13,00 € (bei Lastschriftverfahren)
Zuzüglich 2,50 € für jeden weiteren Bevollmächtigten Bei postalischen Anmeldungen zu-sätzlich 3,00 €. |
Öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen nehmen auch einige Betreuungsbehörden in Deutschland vor. Sie dürfen dafür 10 € Gebühren erheben (§ 6 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 Betreuungsbehörengesetz
Beispiel einer Kostenrechnung beim Notar für eine notarielle Beurkundung (Aktivwert von 200.000,-- Euro):
Beurkundungsverfahren (Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung) Gebühr 1,0 gem. §§98ff., 36 III GNotKG: |
435,00 € |
Betreuungsgebühr 0,5 (Treuhandauftrag) §§ 15, 113 I GNotKG |
217,50 € |
Dokumentenpauschale |
5,25 € |
Dokumentenpauschale (Daten) |
1,50 € |
Post- und Telekemunikationsauslagen |
2,90 € |
Gesamt NETTO |
662,15 € |
19 % Umsatzsteuer |
125,81 € |
Bruttogebühren |
787,96 € |
Die sicherste Ausführung stellt die notariell beurkundete Vollmacht dar, da hier neben der Echtheit der Unterschrift vor allem die Geschäftsfähigkeit durch den Notar bestätigt wird.
Wenn sich die Generalvollmacht auf Grundstücke und Immobilien (z. B. deren Verkauf oder Belastung) erstrecken soll, ist zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt eine notarielle Beurkundung zwingend notwendig.
Darüber hinaus hat eine beglaubigte Generalvollmacht, die über den Tod hinaus geht, auch den Vorteil, dass nach dem Tod der Vollmachtgeber, der Bevollmächtigte vorhandene Grundstücke ohne Erbschein übertragen kann.
Eine Generalvollmacht kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtgebung voll geschäftsfähig ist.
Damit der Bevollmächtigte handeln kann, benötigt er immer die Originalvollmacht (Kopie ist nicht ausreichend).
Tipp:
- Generalvollmachten enden mit dem Tod. Soll die Generalvollmacht auch über den Tod hinaus gültig sein, muss dies im Text erwähnt sein
- Ein Bevollmächtigter darf normalerweise nicht im Auftrag des Bevollmächtigten ein Geschäft für sich selbst vereinbaren (Beispiel: Tochter ist selbstständige Pflegerin und soll entgeltlich den Vollmachtgeber pflegen). Ohne schriftlichen Zusatz sind sogenannte Insichgeschäfte verboten (§ 181 BGB).
- Heimeinweisung: Auch dies muss in der Vollmacht separat erwähnt werden.
*Die deutschen Regelungen finden Sie in den §§ 164 ff. BGB
Vorsorge bei Paaren mit #NotfallordnerWenn jemand verheiratet ist, dann ist die rechtliche Vorsorge genauso wichtig,...
Posted by Kinderwunsch Baden-Württemberg on Dienstag, 28. Juli 2015
Imme r wieder erreichen uns Geschichten, die das Leben geschrieben hatte.... Hier eine unfassbare Geschichte.... Die...
Posted by Forum-55Plus on Samstag , 25. Juli 2015
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Deshalb sollte zum Bevollmächtigten unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen vorhanden sein.
Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten befindet sich in:
- § 164 ff. BGB,
- § 662 ff. BGB.
Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit der Patientenverfügung verwechselt werden. Sehr oft werden vom Notar beide Dokumente:
- Vorsorgevollmacht
- und Patientenverfügung
zusammengefasst.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie schriftlich im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen durch ärztliche Heileingriffe durchzuführen sind. Dies bezieht sich z.B. auf lebensverlängernde Maßnahmen.
Geregelt wird die Patientenverfügung in § 1901 Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers, insbesondere in § 1901a Patientenverfügung:
„(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.“
Da sich die Lebenseinstellung im Laufe des Lebens auch ändert, ist es empfehlenswert die Patientenverfügung mindestens alle 2 Jahre zu lesen und nochmals zu bestätigen, dass sich der Wille zu der Patientenverfügung nicht verändert hat.
Beispiel:
„Die Patientenverfügung vom….. habe ich heute nochmals gelesen. Dies ist auch heute noch mein Wille.
Ort, Datum Unterschrift“
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Sofern eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht:
- nicht vorhanden ist
- oder ungültig ist
kann der Betroffene - wenn er nicht mehr in der Lage ist (z.B. geschäftsunfähig) - eine Betreuungsverfügung festlegen. Das Betreuungsgericht hat die Wünsche in einer Betreuungsverfügung zu berücksichtigen.
*§§ 1896ff BGB
Voraussetzungen in einem Testament
<p><span style="color:#000080;"><span style="font-size:14px;"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif;"><strong>Ein Testament ist eine Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall (</strong>auch als letztwillige Verfügung bezeichnet § 1937 BGB)</span></span></span></p>
<p><span style="color:#000080;"><span style="font-size:14px;"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif;">Zu unterscheiden sind:</span></span></span></p>
<ul>
<li><span style="color:#000080;"><span style="font-size:14px;"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif;">Eigene Testament</span></span></span></li>
<li><span style="color:#000080;"><span style="font-size:14px;"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif;">und ein gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag</span></span></span></li>
</ul>
<p><span style="color:#000080;"><span style="font-size:14px;"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif;">Das Testament ist an bestimmte Formvorschriften gebunden. Sofern ein Testament ohne Notar erstellt ist, muss es <strong>handgeschrieben</strong> sein (vollständig eigenhändig geschrieben und am Ende unterschrieben).</span></span></span></p>
<p><span style="color:#000080;"><span style="font-size:14px;"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif;">Bei einem gemeinschaftlichen Testament kann eine Person das Testament eigenhändig schreiben, wobei es am Ende <strong>von beiden Personen zu unterschreiben</strong> ist. Bei einem Erbvertrag sollte man beachten, dass i. d. R. das Testament nach dem Tod der ersten Person <strong>nicht mehr durch die überlebende Person geändert</strong> werden kann.</span></span></span></p>
<p><span style="color:#000080;"><span style="font-size:14px;"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif;">Ein maschinenschriftlich verfasstes, oder per Computer ausgedrucktes Testament kann nur dann als gültig angesehen werden, wenn es einem Notar in einem offenen oder auch verschlossenen Umschlag übergeben wird.</span></span></span></p>
<p style="text-align: center;"><span style="color:#000080;"><span style="font-size:14px;"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif;">Ausführliche Informationen finden Sie im Notfallordner </span></span></span></p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de"><span style="color:#B22222;">www.notfallordner-vorsorgeordner.de</span></a></strong></p>
Was ist ein Behindertentestament?
- Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind?
- Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen?
- Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind?
Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 27,– Euro. bei
www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.
Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung ein.
Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von
http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.
Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.
Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend macht.
Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.
Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.
Beispiel:
Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält.
Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:
1. Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.
2. Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.
3. Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.
Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.
Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei
https://www.facebook.com/Behinderte.Testament
Ebenso gibt es seit kurzer Zeit bei Facebook einen Erfahrungsaustausch auf der Facebook-Gruppen-Seite:
https://www.facebook.com/groups/Behindertentestament/
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*
Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvolle Informationen bieten.
Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr...
Posted by Behindertentestament on Sonntag, 19. Juli 2015
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Durch eine Sorgerechts-verfügung bekunden Sie Ihren Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben.
Hierbei geht es speziell um die Frage, von wem Ihr Kind nach Ihrem Ableben (oder z.B. einem Unfall mit den Folgen der Unfähigkeit sich um Ihr Kind zu kümmern) betreut werden soll.
Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt - fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein.
Besonders wichtig ist dies bei allein sorgeberechtigte Eltern (z.B.: allein sorgeberechtigte Mutter).
(s. auch §1680 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).
Neben dem Sorgerecht sind jedoch auch die finanziellen Fragen zu klären. Im Notfallordner finden Sie hierzu:
- Hilfreiche Checklisten
- Musterverfügungen
Den Notfallordner PRIVAT finden Sie auf der Internetseite
www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de
Wenn beide Eltern versterben – #SorgerechtsverfügungBitte an Freunde bei Facebook
Posted by Notfallordner on Donnerstag, 30. Juli 2015OMA´s, Opa´s, Eltern und...
Interessante Links
Weitere Tipps erhalten Sie auf der Internetseite www.generalvollmacht-vorsorgevollmacht.de