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Der Ratgeber

Wann benötige ich welche Papiere?

Generalvollmacht
Generalvollmacht Wann brauche ich eine Generalvollmacht?




Hier haben wir einige Tipps - je nach persönlicher Lebenssituation zusammengefasst, denn nicht jeder mensch braucht die gleiche Vorsorge.

Tipps für Alleinstehende

Bereich Empfehlung TIPP:
Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht - Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen
- Wenn eine Vertrauensperson: Vollmacht ist sinnvoll
Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen.
Ebenso beteht die Möglichkeit mehrere Bevollmächtigte einzusetzen, wobei für bestimmte Handlungen alle Bevollmächtigten zustimmen müssen (z. B. Hausverkauf) .
Lassen Sie die Generalvollmacht bei der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.bnotk.de/).
TIPP für Haus- und Grundstückseigentümer:
Ist Haus- oder Grundbesitz vorhanden, so ist eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig
Betreuungsverfügung Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden. Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
Patientenverfügung Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird. Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/).
Krankenhäuser frage hier z. B. bei Unfällen immer nach einem Eintrag.
Haustierverfügung Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten:
- wer soll Ihr Haustier betreuen
- finanzielle Zuwendung
 

Tipps für Alleinerziehende

Bereich Empfehlung TIPP:
Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern Sehr wichtig! Halten Sie in einer Sorgerechtsverfügung fest, wer Ihr Kind betreuen soll. Dieser Wunsch wird bei der Festlegung durch das Vormundschaftsgericht in der Regel berücksichtigt. TIPP: Nutzen Sie unsere Checkliste bei diesen Überlegungen. Hierbei geht um z. B.: um folgende Punkte:
Wer soll das Kind betreuen?
Wer ist für die Finanzen zuständig?
Sofern der ehemalige Partner ebenso ein Sorgerecht hat, ist es sinnvoll die Sorgerechtsverfügung mit dem ehemaligen Partner abzustimmen.
Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht - Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen
- Wenn eine Vertrauensperson: Vollmacht ist sinnvoll
Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen.
Ebenso beteht die Möglichkeit mehrere Bevollmächtigte einzusetzen, wobei für bestimmte Handlungen alle Bevollmächtigten zustimmen müssen (z. B. Hausverkauf) .
Lassen Sie die Generalvollmacht bei der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.bnotk.de/).
TIPP für Haus- und Grundstückseigentümer:
Ist Haus- oder Grundbesitz vorhanden, so ist eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig
Betreuungsverfügung Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden. Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
Patientenverfügung Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird. Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/).
Krankenhäuser frage hier z. B. bei Unfällen immer nach einem Eintrag.
Haustierverfügung Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten:
- wer soll Ihr Haustier betreuen
- finanzielle Zuwendung
 
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